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   BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B   

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https://dejure.org/2000,12895
BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B (https://dejure.org/2000,12895)
BSG, Entscheidung vom 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B (https://dejure.org/2000,12895)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 2000 - B 2 U 138/00 B (https://dejure.org/2000,12895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes einer Beschwerde - Unterschied zwischen der Formulierung einer Rechtsfrage und einer Tatfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Haftungsausfüllende Kausalität bei psychischen Störungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 sowie Beschluß des Senats vom 12. Mai 1998 - B 2 U 102/98 B -).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 17/88
    Auszug aus BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B
    Insbesondere hat sich der Senat in seinem Urteil vom 31. Januar 1989 -2 RU 17/88 - (= HV-Info 1989, 907) eingehend mit der Frage befaßt, ob und unter welchen Voraussetzungen psychische Reaktionen durch ein Unfallereignis verursacht worden sein können.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1999 - 2 U 102/98

    Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen; Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 sowie Beschluß des Senats vom 12. Mai 1998 - B 2 U 102/98 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 10 U 341/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Weitergewährung von Verletztengeld -

    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und etwaig bestehenden (vorliegend indes schon nicht nachgewiesenen, s.o.) psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Die sich hieraus ggf. entwickelnden psychischen Störungen beruhen dann wesentlich auf diesen Wunschvorstellungen, sodass eine Entschädigung hierfür ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 U 1464/13
    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Die sich hieraus entwickelnde psychische Störungen beruhte dann wesentlich auf diesen Wunschvorstellungen, sodass eine Entschädigung hierfür ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2016 - L 10 U 2754/15
    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Denn die sich entwickelnde psychische Störungen beruhte wesentlich auf diesen Wunschvorstellungen, sodass eine Entschädigung hierfür ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2015 - L 10 U 341/14
    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Die sich hieraus entwickelnde psychische Störungen beruhte dann - so Dr. H. - wesentlich auf diesen Wunschvorstellungen, sodass eine Entschädigung hierfür ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - L 10 U 3966/09
    Allerdings können derartige wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

    Die sich hieraus entwickelnden psychische Störungen beruhten dann wesentlich auf diesen nicht erfüllten Erwartungen, die im Rahmen des SGB VII nicht geschützt sind (vgl. BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).

  • LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 224/05

    Gewährung von Verletztenrente; Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten

    Dabei ist von Bedeutung, ob vor dem Unfallereignis eine völlig latente "Anlage" bestand oder ob diese sich bereits in Symptomen manifestiert hatte, deren Entwicklung durch das Unfallereignis dauernd oder nur vorübergehend beeinflusst worden ist (BSG, Urteil vom 31.1.1989, 2 RU 17/88, HV-Info 1989, 907-910; Beschluss vom 19.5.2000, B 2 U 138/00 B, HVBG-Info 2000, 2141-2142).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - L 2 U 1873/97

    Haftungsausfüllende Kausalität - Psychische Störungen - Schmerzsyndrom im Bereich

    ------------------------------------------------------------------ Orientierungssatz zum BSG-Beschluss vom 19.05.2000 - B 2 U 138/00 B -: Psychische Reaktionen können dann durch ein Unfallereignis verursacht worden sein, wenn sie nicht im wesentlichen auf wunschbedingten Vorstellungen beruhen.
  • BSG, 24.01.2012 - B 13 R 407/11 B
    Dasselbe gilt auch für die geltend gemachte Verletzung allgemeiner Denkgesetze und der Logik bei der Tatsachenfeststellung (BSG vom 26.1.1977 - SozR 1500 § 160 Nr. 26 S 21; BSG vom 20.10.1988 - 2 BU 100/88 - Juris RdNr 7; BSG vom 19.5.2000 - B 2 U 138/00 B - Juris RdNr 4; BSG vom 9.2.2011 - B 11 AL 71/10 B - Juris RdNr 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 10 U 3856/16
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine solche enttäuschte Erwartungshaltung der Klägerin (nach dem Arbeitsunfall müssten andere sich um sie kümmern, sie versorgen und die Verantwortung für sie übernehmen) als konkurrierende Ursache anzusehen ist (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R) und keinen wesentlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall begründet (BSG, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 10 U 1971/13
    Denn solche enttäuschten Erwartungen können (als wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten nach einem Arbeitsunfall) keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und nun bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen begründen (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Beschluss vom 19.05.2000, B 2 U 138/00 B).
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